Aktuelles

Alltagsunterstützende Angebote nach § 45a SGB XI in Zeiten von Corona: Telefonate und virtuelle Gespräche werden finanziert.

09.04.2020 I Telefonische und virtuelle Gespräche sind als kontaktlose Alltagsunterstützung in Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg für eine Übergangszeit bis zum 31.05.2020 über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen in Zeiten von Corona vor einer besonderen Herausforderung. Durch die bestehenden Verordnungen und die politischen Apelle ist die Bevölkerung dringend aufgefordert und angewiesen, soziale Kontakte einzuschränken, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und insbesondere ältere und kranke Personen zu schützen. Aufgrund der Einschränkungen sind aber auch viele Angebote, die für soziale Kontakte gesorgt haben, geschlossen oder auf das unbedingt Notwendige zurückgefahren.  

Die Alltagsunterstützenden Angebote nach § 45a SGB XI spielen an dieser Stelle eine wichtige Rolle!   

Für viele Familien und vor allem für Alleinlebende sind diese Angebote eine wichtige Säule in der Strukturierung ihres Alltags. Auch diese können in ihrer gewohnten Form nicht mehr im vollen Umfang stattfinden. In Zeiten von Corona brauchen wir neue kreative Formen und Wege für die Alltagsunterstützung, weil vor allem die Gruppenangebote wegfallen. 

Wir müssen die Familien und die Alleinlebenden aktiv unterstützen, um Unterstützung und soziale Kontakte auch und besonders in Zeiten von Corona zu erfahren!  

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unseren vier Rundmails und in der Pressemitteilung des MSGIV.  

1. Rundschreiben Alltagsunterstützende Angebote in Zeiten von Corona vom 19.03.2020

2. Rundschreiben: Alltagsunterstützende Angebote in Zeiten von Corona vom 25.03.2020

3. Rundschreiben: Alltagsunterstützende Angebote in Zeiten von Corona vom 30.03.2020

4. Rundschreiben: Alltagsunterstützende Angebote in Zeiten von Corona vom 09.04.2020

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des MSGIV