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ILB-Förderung: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

26.02.2024 I Das Land Brandenburg fördert die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum weitere zwei Jahre – mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro.

Ziel ist es, die Wohnsituation für schwerbehinderte Personen in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum stetig zu verbessern. Fördernehmer sind Vermieter oder Mieter von Mietwohnraum und selbst nutzende Wohneigentümer.

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