Aktuelles

Neue Studie zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes liegt vor

01.04.2020 I Die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat gut funktioniert. Das zeigt eine wissenschaftliche Evaluation, die Erkenntnisse, zentrale Fragestellungen und Ergebnisse zum neuen Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) einordnet. Die Studie wird vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.

 Hier finden Sie weitere Informationen