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Neue Studie zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes liegt vor
01.04.2020 I Die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat gut funktioniert. Das zeigt eine wissenschaftliche Evaluation, die Erkenntnisse, zentrale Fragestellungen und Ergebnisse zum neuen Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18c Abs. 2 SGB XI) einordnet. Die Studie wird vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben.
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