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Pressemitteilung des MSGIV: Förderrichtlinie Pflege vor Ort tritt in Kraft

07.04.2021 I Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) stellt in der Pressemitteilung vom 31.03.2021 die Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ vor, dem sogenannten ‚Herzstück‘ des neuen Pakts für Pflege.  Ab dem 01.04.2021 können Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume, um perspektivisch die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu verzögern und die ambulante Pflege in Brandenburg zu stabilisieren. 

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