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Siebter Pflegebericht: Bericht der Bundesregierung

30.06.2021 I Zentrale Ergebnisse des siebten Pflegeberichts (Berichtszeitraum 2016 bis 2019) sind u.a.: Das Ziel, allen Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind, wurde erreicht. Die Systemumstellung auf das neue Pflegeverständnis und das neue Begutachtungsinstrument hat insgesamt gut funktioniert und die Pflegeberatung wurde ausgeweitet und qualitativ verbessert. 

Über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung nach § 10 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) alle vier Jahre zu berichten. 

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