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Corona-Soforthilfe für soziale Einrichtungen

11.08.2020 I Die Corona-Pandemie hat auch soziale Einrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Um diese für die Bevölkerung wichtigen Angebote zu sichern, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Corona-Pandemie geschädigten Träger von sozialen Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“ erlassen. Darin stellt das Sozialministerium 4,2 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung. Die Soforthilfe wird als eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung in Form eines Zuschusses als Schadensausgleich gewährt. 

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