Aktuelles

Verlängert: der Förderzeitraum Richtline „Pflege vor Ort“ ist bis 31. Dezember 2024 verlängert.

17.01.2023 I Ab sofort können Kommunen im Rahmen der kommunalen Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ Anträge für Maßnahmen und Projekte beantragen, die bis Ende 2024 laufen. Somit besteht über das Jahr 2023 hinaus für ein weiteres Jahr Planungssicherheit für Aktivitäten, die vor Ort für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen bereits umgesetzt werden oder neu entstehen. Bei Fragen zur Antragsstellung können die Kommunen sich gern an FAPIQ wenden. Wir beraten die Kommunen bei der Antragsstellung.

Diese zweite Änderung zur Richtlinie finden Sie im Amtsblatt vom 11. Januar 2023. .