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Landesförderprogramm: “Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden”, Antragsfrist: 19.03.2023

10.02.2023 I Es werden investive Maßnahmen für den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden gefördert, etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch Bewegungsparcours für Senioren oder der Ausbau eines Dorftreffpunktes könnten unterstützt werden.

Insgesamt stehen bis 2024 fünf Millionen Euro zur Verfügung. Einzelmaßnahmen werden bis zu 150.000 € gefördert. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Die zweite Runde des Call-Verfahrens startet am 20.02.2023 und endet am 19.03.2023. Die Anträge können über das ILB-Kundenportal online gestellt werden.