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Brandenburg: Neue Richtlinie fördert auch zeitgemäßes Wohnen für die ältere Mietergeneration
15.01.2024 | Seit dem 1. Januar 2024 ist die Richtlinie für den Mietwohnungsbau in Brandenburg in Kraft. Sie gilt von jetzt für alle entsprechenden Anträge. Gefördert werden u.a. besondere Wohnformen, besonders zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende, Menschen mit Behinderungen sowie von Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen für die ältere Mietergeneration.
Zur Mietwohnungsrichtlinie im Amtsblatt für Brandenburg (S. 1263 ff).