Pflege vor Ort

Der ‚Pakt für Pflege‘ ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit dem ‚Pakt für Pflege‘ soll die Pflege vor Ort, also direkt in den Kommunen, gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Das Herzstück des Paktes ist die Förderung der Landkreise und kreisfreien Städte, der Gemeinden und Ämter durch das Programm ‚Pflege vor Ort‘.

Die Kommunen erhalten Fördermittel, damit Projekte direkt vor Ort, in den Dörfern, den Gemeinden, den Quartieren entstehen können, die es ermöglichen, dass Menschen mit Pflegebedarf weiterhin am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen können, durch Angebote und Informationen entlastet werden und so möglichst lange in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können.

FAPIQ berät und unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe und steht bei der Konzeptentwicklung und Antragsstellung zur Seite.
Kommen Sie gerne bei Interesse und Fragen auf uns zu!

Sie wollen sich beraten lassen?
Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter: 0331 23160700

Kontaktieren Sie auch gern unsere regionalen Standorte:

Informationen zum Pakt für Pflege
Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des MSGIV und des LASV

Kommunale Pflegedossiers

Daten und Fakten zur Pflege in den Gemeinden

Hier finden Sie nach Landkreisen sortiert die Pflegedossiers für die Ämter und Gemeinden in Brandenburg. Wenn Sie auf den Ortsnamen klicken, öffnet sich das dazugehörige PDF.

Über das methodischen Vorgehen zur Erstellung des SAHRA-Pflegekennzahlen erfahren Sie mehr in dem Begleitdokument.