Nachlese

Unser Veranstaltungsrückblick

FAPIQ-Inforeihe: Nachlese zur Veranstaltung „Wohn-Pflege-Gemeinschaften“ vom 21.02.2024

Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG) ermöglichen älteren Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im vertrauten Wohnquartier und im sozialen Umfeld – auch im Fall von Pflegebedürftigkeit.

Mit ihrer Online-Informationsveranstaltung am 21.02.2024 gab die FAPIQ Interessierten einen Überblick über alle Aspekte, die Wohn-Pflege-Gemeinschaften ausmachen. Der Bogen reichte von ordnungsrechtlichen Anforderungen über die besondere Eignung einer WPG für Menschen mit Demenz bis hin zu den Herausforderungen und Vorteilen, die eine WPG-Gründung für Bewohner und An- bzw. Zugehörige mit sich bringt.  

Beate von Zahn, Referentin für altersgerechtes Wohnen bei der FAPIQ, gab einen Überblick über unterschiedliche alternative Wohnformen und deren Vor- und Nachteile, besonders mit Blick auf Menschen mit Demenz. 

Zur Präsentation

Markus Link von der Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW) informierte über die Zuständigkeiten und Aufgaben der AuW.  

Die AuW stellt als Prüfinstanz sicher, dass in unterstützenden Wohnformen, in denen volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung leben, eine angemessene Qualität der Pflege und Betreuung gegeben ist. Sie prüft zudem, ob die landesheimrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und hat eine beratende Funktion. 

Für selbstverwaltete Wohn-Pflege-Gemeinschaften ist die AuW nicht zuständig, da diese nicht ordnungsrechtlich erfasst werden. Bei dieser WPG-Form sind die Angehörigen oder Zugehörigen der WPG-Bewohner selbst dafür zuständig, die Versorgung auf möglichst hohem Niveau sicherzustellen.

Zur Präsentation

Antje Baselau, Geschäftsführerin der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e. V., berichtete über die Vorteile, die eine WPG Menschen mit Demenz bietet. Wohn-Pflege-Gemeinschaften in ihrer familiären Kleinteiligkeit sind ein Zuhause: Der Mensch mit Demenz steht bei Pflege und Betreuung als Person im Vordergrund und wird in das Alltagsgeschehen mit einbezogen. So fühlen sich Bewohnerinnen und Bewohner gebraucht, sicher und geborgen.

Zur Präsentation

Martin Leubert steht mitten im Prozess, eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft im ländlichen Raum der Prignitz aufzubauen. In einem Interview stellte er sein Projekt vor.

Durch die Aufnahme seiner Großmutter in die eigene Häuslichkeit ist Leubert tief in den Alltag eines Menschen mit Demenz eingebunden. Er erlebte, wie sich der Gesundheitszustand der Großmutter im familiären Rahmen deutlich besserte.

Aus dieser Erfahrung heraus entschloss er sich, eine WPG für Menschen mit Demenz anzustoßen. Die Idee war es, die Geborgenheit und Sicherheit, die die Familie älteren Menschen geben kann, auf kleine familiäre Wohnformen für Menschen mit Demenz und deren beteiligte Angehörige zu übertragen. Ein professionelles Team – ein Architekt, ein Unternehmensberater, eine Bankmitarbeiterin, Vertreter von Fördermittelgeber und AuW – begleitete das Projekt von Beginn an. Aus Ärzten, Pflegediensten, Gemeindeverwaltung etc. entstand das für den Betrieb der WPG notwendige Netzwerk. Die Initiative hat sich herumgesprochen: Mittlerweile gibt es neun Interessierte, die in die WPG einziehen wollen. Gegen Ende des Jahres 2024 soll sie bezugsfertig sein. 

Andrea Brose, ehemalige Angehörigensprecherin und Mitinitiatorin einer selbstverwalteten Wohn-Pflege-Gemeinschaft in Potsdam/Bergholz-Rehbrücke, berichtete von ihren Erfahrungen.

Sie erläuterte den Aufbau der WPG vom Tag des Einzuges bis hin zum Alltag der Bewohner im Zusammenklang mit den An- und Zugehörigen, Pflegedienstmitarbeitenden und Betreuungskräften. Konflikte bleiben bei so vielen unterschiedlichen Interessen und Persönlichkeiten nicht aus. Sie sind aber Teil des Miteinanders und lassen sich nur im offenen Umgang miteinander klären.

Das Miteinander ist DER wichtige Faktor, der eine solche Wohnform zum Gewinn für alle Beteiligten macht. In der selbstverwalteten Wohn-Pflege-Gemeinschaft sind die Angehörigen stark in die Organisationstrukturen eingebunden. So übernehmen Angehörige z. B. Kochdienste am Wochenende oder Betreuungsdienste. Dieses ist gewollt, da die Organisationsform einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft allein den An- und Zugehörigen zukommt und sie daher nicht unter heimrechtliche Regelungen fällt.